Du benötigst nur zwei unabhängig voneinander wirkende Möglichkeiten der Rücksicht! Also z.B. rechts und links. Beim LKW und Transporter gibt es ja häufig auch keinen Innenspiegel!
aufgrund eines gedankens überlege ich, inwiefern ich rechtlich in der lage bin, den innenspiegel zu entfernen, zu versetzen bzw die grösse zu ändern.
google warf mir bei einer groben suche bisher auf, das ich den innenspiegel wohl bräuchte, selbst wenn ich einen zweiten aussenspiegel habe. wo er genau sitzen muss (also wie weit er nach unten gehen darf) war dort nicht zu finden, ebenfalls nicht, wie gross der mindestens sein muss.
möchte mir gerne eine art dachkonsole bauen, dafür müsste jedoch der innenspiegel (im idealfall) entfallen, versetzt werden (also nach unten) und wenn das nötig ist, so klein wie möglich werden.
sicht habe ich nach hinten eh nur rudimentär, da ich schwarze scheibenfolie habe. bin runde 3 jahre ohne innenspiegel am calibra gefahren, das wurde mir nur bei der HU bemängelt mit der aussage "ja, der gehört da rein, wenn montagepunkte vorhanden sind, muss er auch drin sein. amüsant daran war, das mir der pad von der scheibe gefallen ist, also nur die aufgebrachte metallfläche an der scheibe noch vorhanden war.
Du benötigst nur zwei unabhängig voneinander wirkende Möglichkeiten der Rücksicht! Also z.B. rechts und links. Beim LKW und Transporter gibt es ja häufig auch keinen Innenspiegel!
beim LKW und transporter hast aber meist auch ne blechwand bzw absolut keine sicht nach hinten. habe nun leider schon mehrfach gelesen das ich dennoch nen innenspiegel brauche. werde mir die wochen noch ne meinung beim TÜV holen, jedoch baue ich selbst auf deren aussagen nicht. laut denen ist auch ein eintrag eines v6 nicht unter 10tsd euro möglich...
Das Fahrzeug ist so mit Innenspiegel zugelassen und abgenommen.
Genauso wie diverse andere Dinge: Airbags, Rücksitzbank, Seitenblinker, Kopfstützen etc...
Einfach irgendwas davon auszubauen nur weil ich möchte es nicht mehr haben geht nicht.
Dass ist wieder so ein toller Rechtsfall wo dir denkst was machen die Sesselpupser eigentlich den ganzen Tag da in Berlin
Im ursprünglichen Gesetzestext StVZO steht geschrieben:
§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel
(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(2) Es sind erforderlich
1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten
ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist,
zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
dann wurde die EU Gegründet welche eine Vereinheitlichung aller Gesetze in allen Länder der EU vorsieht.
Da wird ja Deutschland bis heute immer mal wieder verklagt da einfach nichts passiert.
der §56 StVZO wurde daraufhin angepasst aufgrund diverser EU Richtlinien 70/156/EWG, 2007/46/EG, 2002/24/EG
§56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(2) Es sind erforderlich
- bei Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind; die vorgeschriebenen sowie vorhandene gemäß Anhang III Nummer 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie zulässige Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;
Nicht wirklich eindeutig volle Auslegungssache
ja genau, auf die beiden gesetzestexte bin ich auch gestossen... daher ist da die verwirrung gross.
wobei das vom tüv angemakelte auto von 1993 war, denke mal nicht, das des unter EU recht fällt, zumal ich auch nach StVo recht die radabdeckung hatte, da nur lauffläche abgedeckt war...
Den Astra, vor allem das Coupe, ohne Innenspiegel zu fahren könnte ich mir gut vorstellen. Selbst mit dem kleinsten Spoiler auf dem Kofferaumdeckel sieht man darin ja sowieso nichts mehr. Das einzige wozu der noch gut ist, ist von hinten geblendet zu werden.
Ihn tiefer zu setzen ist wirklich eine schlechte Idee! Ich hatte mal ein paar Wochen einen Spiegel mit etwas längerem Arm. Ich glaube vom Zafira? Jedenfalls war der nur 1-2cm länger, aber hat dadurch extrem gestört. Ich konnte Seitenstraßen nicht mehr einsehen weil der Spiegel voll im Weg war. Musste mich immer ducken, um drunter durch schauen zu können. Das war wirklich nix! Und ich bin nicht besonders groß, und habe den Sitz ganz unten! Ich wurde sogar von Beifahrern drauf angesprochen weil ich an rechts-vor-Links Straßen ständig den Kopf eingezogen habe.
Die aktuelle Rechtslage ist mir aber nicht bekannt. Mit meinem Kadett bin ich zehn Jahre ohne Innenspiegel gefahren. Jeder einzelne TüV-Prüfer hat es bemerkt und entsprechend kommentiert als er den Wagen rückwärts aus dem AU-Stand gefahren hat, aber keiner hat darin einen Mangel gesehen. Nicht mal der Vogel der mir die Plakette verweigert hat weil die Beschriftung auf den FH-Schaltern abgegriffen war, und er deshalb auf dem Weg auf die Hebebühne in der Sommerhitze ja fast einen Kreislaufkollaps hatte .
Das kann aber beim Astra auch wieder ganz anders aussehen.
Astra G Coupe Z20LET
ok, das mit dem tiefersetzen wäre für mich auch nur eine akute notlösung. möchte mir (um die katze aus dem sack zu lassen) gern eine konsole mit zusatzinstrumenten dort verbauen. hatte sowas bei nem r34 skyline gesehen, dort aber sehr rudimentär verbaut. da das nahezu im sichtbereich ist hat man die werte immer im auge. will ungern mir die armaturentafel zuballern mit instrumenten, daher sollte eine dachkonsole geformt und diese im vorderen dachbereich verbaut werden.
die aussage bzgl abgegriffenen FH schaltern erzeugt bei mir aber massiv ein lachen. korinthenkacken in perfektion.
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