Änderungen an Fahrzeugen, die sich bereits im Verkehr befinden und die nicht durch eine Genehmigung (ABE, Teilegutachten usw.) abgedeckt sind!

Werden an Fahrzeugen nachträglich technische Änderungen vorgenommen, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Dies ist immer dann der Fall, wenn dadurch die Verkehrssicherheit oder der Umweltschutz gefährdet oder die Fahrzeugart geändert wird.

Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entscheidet im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde, ob die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach erfolgter Änderung erloschen ist. Für diese Entscheidung kann sie auf Kosten des Fahrzeughalters das Gutachten eines Sachverständigen einholen.

Vermeiden Sie unnötige Maßnahmen und Kosten und setzen Sie sich bereits vor der Änderung des Fahrzeugs mit einem Sachverständigen in Verbindung.

Rechtliche Grundlagen:

unter anderem § 19 StVZO "Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis" sowie der "Beispielkatalog über Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen", veröffentlicht im Verkehrsblatt *) 1999, S. 451.

Weitere Hinweise und praxisbezogene Erläuterungen hierzu erhält unter anderem auch das im Kirschbaum Verlag erschienene Buch "§ 19 StVZO - Änderungen am Fahrzeug und Betriebserlaubnis", 2. Auflage, das man in Fachbibliotheken einsehen kann.

quelle: http://www.kba.de




der Beispielkatalog: http://www.pagenstecher.de/div_image...ielkatalog.pdf

anlage XIX :
http://bundesrecht.juris.de/bundesre...e_xix_173.html