Ich weiß garnicht warum der nicht rot sein darf.
Würde mich persönlich stören wenn der Inaktiv weiß leuchten würde.
Wie immer wäre das eine Frage für Tüv oder Dekra.
Aber wird auch sein Grund haben warum die Inaktiv auch rot leuchtet.
Ist es eigentlich vorgeschrieben, dass der Warnblickerschalter rot sein muss?
Hätte ihn Gerne in Orange oder weiß. Ist das erlaubt?
Auffällig ist ja dehnbar? Und "Aktiv" darf er ruhig rot sein!Zitat:(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:
1.
Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2.
Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3.
Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.
Und ich verstehe es so, dass er nur auffällig sein muss, wenn er aktiviert ist?
Was sagt ihr?
Geändert von AdO09 (03.04.2017 um 12:55 Uhr)
Ich weiß garnicht warum der nicht rot sein darf.
Würde mich persönlich stören wenn der Inaktiv weiß leuchten würde.
Wie immer wäre das eine Frage für Tüv oder Dekra.
Aber wird auch sein Grund haben warum die Inaktiv auch rot leuchtet.
MFG der Matze
Wer später bremst, fährt länger schnell !!
Caravan = die schönste Karosserievariante des Astra G
Hatte in den 80er nen Lancia Delta.Da waren alle Schalter schwarz.Glub nicht dass der Schalter rot sein muss.
Astra CC,1999,X16XEL
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