Die Automatische Leuchtweitenregulierung (ALWR) ist nur bei Xenon Pflicht.
§ 50 Abs. 10 StVZO fordert:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet
sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, daß das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt
ausgerüstet sein.
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
oder
2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Das heißt im Klartext, das es sich jeder abschminken kann, auf die ALWR und die SWR zu verzichten, es sei denn, sie war vor dem o.a. Stichtag schon drin.
Die normale Leuchtweitenregulierung (LWR) ist schon seit 01.01.1990 Pflicht.
kc85
Lesezeichen