Nachdem eine nette Dame ohne gültige Fahrerlaubnis der Meinung war, die rechte Seite meines geliebten Astra neu zu gestalten, wird wohl die Zeit für das Ende auf dem Schrottplatz gekommen sein. Der Gutachter hat festgestellt, dass auch die B-Säule einen Treffer abbekommen hat. Ich könnte heulen.
Ein Fahrzeug ohne Wartungsstau, ohne Mängel in einem einwandfreien Zustand auf diese Weise zu verlieren, ist schon mehr als bitter.
Everyone should be able to have an emotional support miniature horse!
Tut mir leid. Wäre meine größte Horrorvorstellung. Nach meinem subjektiven Empfinden kommt der von dir geschilderte Sachverhalt immer häufiger vor, auch gepaart mit Rauschmitteln. Hauptsache du bist heil geblieben!
Vielen Dank für eure Anteilnahme. Die Dame hat mich als Vorfahrtsberechtigter im Kreisverkehr in der zweiten Hälfte vom Fahrzeug auf der Beifahrerseite getroffen. Außer einem gehörigen Schreck ist uns im Auto nichts passiert. Meine klitzekleine Hoffnung ist, dass der Gutachter von der DEKRA den Wiederbeschaffungswert höher ansetzt, so dass sich eine Reparatur lohnen würde. Er sagte nämlich sinngemäß, er auf dem deutschen Markt kein vergleichbares Fahrzeug mit dieser Ausstattung gefunden hätte.
Ich habe schon viele Autos in meinem Leben gefahren, aber an keiner Karre habe ich so gehangen wie an dem Wagen.
Das ist echt bitter
Ich hoffe für dich das der Gutachter zu deinen Gunsten entscheidet! *daumendrück*
Wenn du alles unter Kontrolle hast, bist du zu langsam (Mario Andretti)
Z20LET + Garrett GT2871R = ....leider geil!
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden darf repariert werden, wenn:
das Fahrzeug selber weiter gefahren werden soll,
Ein Verkauf erst nach mindestens 6 Monaten erfolgt,
Die Reparaturkosten nicht mehr als 20 % über dem Wiederbeschaffungswert liegt
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Matthias oder Matze
Bis 04.1996 Profischrauber bei einem Berliner FOH.
Verheiratet, zwei Söhne , zwei Hunde , drei Opels - eine Katze
Zafira A Executive Z18XE (meiner!), ein Astra H Caravan Z18XE (für meine Liebste ) und ein Corsa C Z12XE.
Reparieren darf der Halter immer. Wenn er den Wagen wieder im Straßenverkehr bewegen möchte, muss das KFZ natürlich verkehrstüchtig sein. Auch die sachgemäße Instandsetzung mit Gebrauchtteilen ist möglich. Ich habe mal nach fundierten Quellen gesucht:
https://www.deubner-recht.de/news/ve...ler-stand.html
https://dejure.org/dienste/vernetzun...%20ZR%20387/14
https://www.iww.de/va/archiv/unfalls...r-stand-f45649
Man spricht also von bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes, allerdings handelt es sich um keine starre Grenze. Die folgenden 6 Monate weitergehendes Eigentum am Fahrzeug sind dann verpflichtend, die vorherige Veräußerung des KFZ ist nicht zulässig.
Geändert von ChiantiCoupe (05.07.2020 um 10:06 Uhr)
Wenn sich auch nur die geringste Chance ergibt, dass der Wagen repariert wird, werde ich ihn wieder herrichten lassen. Er hatte gerade im April ohne Mängel neuen TÜV bekommen. Es würde mir in der Seele leid tun, wenn ich den Wagen entsorgen lassen müsste.
Update:
Euer "Daumen drücken" hat geholfen. Heute habe ich das Gutachten und einen Anruf des Gutachters bekommen. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 3100 Euro, die Reparaturkosten belaufen sich auf 3500 Euro. Mein Glück war, dass
er in seinen Listen kein vergleichbares Fahrzeug mit gleichwertiger Ausstattung finden konnte. Ich muss mich lediglich verpflichten, den Wagen mindestens sechs Monate weiter in meinem Besitz zu haben, was ich natürlich freudestrahlend
machen werde.
Geändert von sircool (06.07.2020 um 13:24 Uhr)
wenn die Geschichte ein Happy End nimmt, dann bitte davon berichten, ich hoffe auf noch viele gemeinsame Kilometer!
Die Trulla war hoffentlich versichert, sonst wird's kompliziert an die Kohle zu kommen.Wer ohne Führerschein fährt, ist wohl auch oft sonst im Leben nicht besonders gut sortiert....
sehr gut. Dann viel Erfolg beim Wiederaufbau.
Ich kann das Opel Autohaus in Dallgow empfehlen. Die haben in Falkensee auch eine eigene Lackiererei.
Ja ich freue mich auch und kenne das Autohaus in Dallgow sehr gut. Diesmal werde ich ihn aber zu einer Lackier-Werkstatt in Nauen bringen. Offenbar ist die Trulla versichert, denn der Anwalt hat schon Kontakt zu gegnerischen Versicherung aufgenommen. Hier ein Bild vom "Einschlag"
Das war mir beides gar nicht bewusst mit den 130% und dem halben Jahr Verkaufsverbot. Hatte auch einen "wirtschaftlichen Totalschaden" 2013 am Astra G meiner Freundin, dann die Restwert Versicherungssumme erhalten von der Versicherung und den Wagen selber repariert. Hat der Prüfer, der vorbeigekommen ist um den Wagen zu begutachten (hatte den abgeschleppt auf Privatbesitz nach dem Unfall und Polizeiaufnahme), auch beides nicht erwähnt.
Hat mich zwar nicht betroffen, aber wie würde mit der 6 Monatsgrenze umgegangen werden, wenn dann der TÜV abläuft und man keinen neuen macht/bekommt und Laternenparker ist? An der Strasse stehen ohne Tüv geht ja auch schlecht und verkaufen gleichzeitig verboten - was für eine Situation?
I never drive fast, i fly sloooowly
Mein Dieselwiesel: http://www.astra-g.de/showthread.php...nklen-Scheiben
Update:
Mein "Schätzchen" steht wieder im alten, neuen Glanz da. Die Werkstatt hats im wahrsten Sinne sehr gut gerichtet. Nun bleibt noch abzuwarten, was ich von der Versicherung bekomme. Selbst wenn ich drauf zahlen müsste, Shit drauf so ein Auto bekomme ich nie wieder.
Vielen Dank an all die, die mit mir "mitgelitten" haben.
Viele Grüße
Wolfgang
Haben die in der Werkstatt die Bleche ersetzt oder ausgebessert, also ausgedängelt/ gezogen/ gebeult??
Auf jeden Fall in ein paar Wochen, wenn der Lack ordentlich durchgetrocknet ist, mit viel Hohlraumfett (egal ob fluid film, Owatrol oder Mike Sanders etc.) versiegeln!!
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Ich konnte einen nagelneuen Rohling in der elektronischen Bucht für einen schmalen Taler ergattern. Danke für deinen Hinweis, ich werde in ein paar Wochen nachschauen, ob die Tür innen versiegelt wurde.
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