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Thema: Austragung "nur als Sommerbereifung zulässig" bei 215/40 R17 und 225/35 R18

  1. #1
    Member Avatar von ChiantiCoupe
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    Austragung "nur als Sommerbereifung zulässig" bei 215/40 R17 und 225/35 R18

    Hi!

    Ich möchte auf meinem Coupé im kommenden Winter gerne größere Winterreifen auf Serienfelgen fahren und bräuchte Hilfe von euch: Wer hat die Änderung des Passus "nur als Sommerbereifung zulässig" bei den 215/40 R17 oder 225/35 R18 schon gemacht? Z.B. auf "nur ohne Schneeketten zulässig" oder ganz aus dem KFZ-Schein ausgetragen?

    PS: Einfach Reifen aufziehen und dadurch den Versicherungsschutz zu riskieren, das ist für mich übrigens keine Option.

    Für jede Hilfe wäre ich dankbar, ne passende Prüfnummer bei der Dekra oder dem TÜV wäre ebenfalls Gold wert.
    Beste Grüße!

  2. #2
    Member Avatar von Master23
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    Ein nachträgliches anpassen der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig. Ist für alle KFZ pauschal per Gesetz geändert worden.

  3. #3
    Themenersteller

    Member Avatar von ChiantiCoupe
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    Beziehst du dich auf den Entfall der Reifenfabrikatsbindung (Änderung in 2000) oder auf den von mir geschilderten Fall? Und: kannst du mir das im entsprechenden Gesetz zeigen? Ich würde das nämlich dann gern vorhalten und entsprechend vorzeigen, wenn ich es brauche.

    Update:
    Bisher habe ich keinen Prüfer gefunden, der mir ein entsprechendes Dokument vorzeigen kann, das mir Rechtssicherheit gibt. Eine Anfrage bei einer Prüforganisation ist mündlich positiv ausgefallen (Reifen werden anhand der Typgenehmigung bewertet, nicht anhand der Reifenart = Sommer / Winter / Ganzjahr), bei zwei weiteren Prüforganisationen ist man eher negativ gestimmt, die Nachfragen stehen allerdings noch aus.
    Geändert von ChiantiCoupe (06.08.2020 um 12:33 Uhr)

  4. #4
    Newbie Avatar von Ole111
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    Also ich fahre bei mir seit knapp 4 Jahren 215/35/18 im Sommer und 215/40/17 im Winter auf den originalen BBS.
    Bei der Abnahme mit Fahrwerk war das so auch kein Problem, sofern man wohl eine reifenfreigabe vom Hersteller hat.
    Zudem hatte ich auch einen weiteren Zettel dabei wo im letzten passus „allgemeines“ was dazu kurz steht. (Hänge ich mal an)
    Bei der Eintragung wurde dann, auch wegen dem Fahrwerk, der Satz „Schneeketten nicht zulässig/nicht geprüft“ im Schein eingetragen.
    Und gab bisher auch bei Unfällen nie Probleme zwecks Bereifung zumal ich auch meine das dazu im Schein nichts spezifisches steht das dass nur Sommerreifen sein dürfen.Grundlage für zulässige Bereifung.pdf


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  5. #5
    Themenersteller

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    Hi Ole,

    vielen Dank für das Schreiben - nach so etwas habe ich gesucht!! Bei mir steht werksseitig jeweils bei 215/40 R17 und 225/35 R18 "nur als Sommerbereif. zul." Und das hat mich natürlich erstmal zurückschrecken lassen. In dem Schreiben steht all das, was mir eine der Prüforganisationen, die Änderungsabnahmen durchführen darf, auch mitgeteilt hat. Schriftlich ist das natürlich 100x mehr wert!

    Beste Grüße

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