Wie gesagt, manche besonders "findige" Beamte haben das wohl so gesehen. Nicht gwfallen lassen, Rechtsmittel einlegen, dann sollte das relativ eindeutig sein. Die Verwaltungsgerichte sehen den Gesetzeswortlaut mittlerweiöe auch so, dass daraus nicht abgeleitet werden kann, dass ein Emblem außen am Auto dran sein muss. Im Fall in dem Link ging es darum, dass bei einem Fiat Punto (Halter Vater, Fahrer Sohn) beide bestraft wurden, weil das Fiat Logo und die Schriftzüge entfernt wurden (laut eigenen Angaben aus optischen Gründen, nachdem sich einige Buchstaben von selbst gelöst hatten) - das Landesverwaltungsgericht hob die Strafe auf, weil es genügen muss, dass das Typenschild im Motorraum samt VIN und die Logos in den Scheiben vorhanden sind.
Denke mal, dass es vereinzelt noch versucht wird - einfach nicht zahlen, Rechtsmittel ergreifen und gut ists.
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