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Thema: Was passiert nach einer gescheiterten DEKRA Abnahme?

  1. #1
    Member Avatar von flokki1
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    Was passiert nach einer gescheiterten DEKRA Abnahme?

    Hallo!

    Meine Frage steht ja eigentlich oben...
    Ich möchte Spurplatten eintragen lassen und hab schon Felgen und Fahrwerk verbaut und abgenommen.

    Was passiert denn, wenn der/ ein Prüfer "nein" sagt?
    Muss ich die "Abnahme" dann trotzdem bezahlen oder erst wenn es wirklich eingetragen wird?
    Und könnte ich dann unvoreingenommen zu einer anderen Prüfanstalt gehen oder wird das irgendwo vermerkt, dass ich da schon mal "gescheitert" bin?

    Besten Dank schon mal für eure Hinweise!
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  2. #2
    Member Avatar von Master23
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    Du verwechselst da glaube ich was.
    Was für Papiere sind denn dabei ?
    Wenn ein Gutachten hast stehen doch die ganzen Auflagen drin ? Wenn diese erfüllt sind kannste das ohne Probleme eintragen lassen.
    Wäre der Prüfer blöd wenn er es nicht machen würde. Ist schnell verdientes Geld.

    Das andere wäre dann eine Einzelabnahme. Da wird serwohl alles genau geprüft.
    Dabei kannste sicher "scheitern" wenn der Prüfer sagt z.B. einfederweg Radkasten/Felgen nicht ausreichend etc...
    Einzelabnahme darf die Dekra aber nur in wenigen Bundesländern machen.

  3. #3
    Themenersteller

    Member Avatar von flokki1
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    Da ist ein Teilegutachten dabei.

    Aber wenn da so etwas steht wie: "Auf Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche nachgewiesen wird...", dann wird das doch so oder so recht intensiv werden.

    Nachgearbeitet wurde dort auch was aber schon für die vorhergehenden Felgen. Wie das nun im Bezug auf die aktuellen Felgen mit den Scheiben aussieht, weis ich nicht so wirklich.

    Deswegen ja meine Frage.

    Und nutzt mir das Gutachten überhaupt was? Das gilt doch maximal für einen Standart-Astra mit Standart-Felgen - oder?
    In Kombination mit dem anderen Fahrwerk kann das doch alles wieder anders aussehen?
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  4. #4
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    das müsste da eigtl. auch drin stehen, wenn du ein anderes fahrwerk hast, wenn ich mich nicht irre
    Liebe Grüße aus dem Norden



  5. #5
    Themenersteller

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    Stimmt.

    " Das Fahrwerk... ... müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage in den Anlagen aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienzustand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."
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  6. #6
    Member Avatar von Master23
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    Dann sollte es kein Problem sein solange du keine anderen größere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen hast.
    Den Einfederweg prüft der Prüfer in der Regel mit einem großen Holzkeil.

  7. #7
    Themenersteller

    Member Avatar von flokki1
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    Und was passiert wenn es doch nicht klappt?

    Bevor ich die Felgen gekauft hab, hatte ich mit einem zu tun, der es ganz genau nahm. Was der alles haben wollte... Als ich dann mit den Felgen da stand, war ein anderer Prüfer. Den haben die ganzen Zettel die ich hatte gar nicht gekümmert...

    Deswegen denke ich schon, dass man auch Pech haben kann...
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  8. #8
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    wenn es nicht klappt musste trotzdem zahlen und dann halt dementsprechend nacharbeiten bzw. dein glück bei nem andren prüfer versuchen.

  9. #9
    Member Avatar von Homie-Olli
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    Warum hast du dir nicht gleich Felgen mit der entsprechenden ET gekauft ? Dann hättest du dir dieses Spiel mit den Spurplatten sparen können.

    Aus meiner Sicht wird es mit dem anderen Fahrwerk und der Radreifenkombination zu einer Sonderabnahme mit einem Freigängigkeitstest führen.

    Ob die Reifen nun wirklich freigängig sind mit den Spurplatten kannst du vorher selbst ausprobieren, damit kannst du dir den Stress einer eventuell gescheiterten Abnahme ersparen.

  10. #10
    besser als Gold Avatar von BeatMaster
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    Wenn ein anderes FW und Felgen verbaut sind, wird die Abnahme ne §21.

    Hatte ich damals auch, Prüfer hat mir Kleinigkeiten zur Nacharbeit vorgegeben und am gleichen Tag noch abgenommen. Die Prüfung bezahlst du, aber er muss ja ne Begründung haben, wenn du die abstellst, dürfte nix mehr im Wege stehen.

    Wenn du noch sagst, was du dran hast und für Platten noch dazu kommen, können Dir Leute bestimmt Erfahrungswerte geben.

    Ich weiß, das ich damals für meine ET15 noch ein Vergleichsgutachten benötigte.
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  11. #11
    Moderator Avatar von Osirus
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    Kommt halt auch drauf an, wie der Prüfer drauf ist.
    Ich habe für die gescheiterte Eintragungen mit den Felgen beim CC damals nichts bezahlt und bin dann zum nächsten gefahren.
    Habe denen gesagt, die sollen mal schauen, ob sie es so eintragen können. Nachdem dem das hinten am Radlauf zu knapp war, bin ich zum nächsten gefahren, der hat beim Verschränken nicht auch noch den Kofferraum beladen und gewippt und gut wars.
    War übrigens Voll beladen auf schlechter Straße wirklich so knapp, das es an der Radhausschale leichte Schleifspuren gab.
    Sprich, wenn die da sachlich begründete Einwände haben, sind sie meist berechtigt, man muss dann halt einen "speziellen" TÜVer für solche Fälle kennen.

    Everyone should be able to have an emotional support miniature horse!


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