Uhhhhh Halbwissen guten Morgen. Also Fangen wir mal an ECE 67 darf der PI die GSP machen, aber der aaS/mT muss die 21er machen. Die ECE 115 Anlagen die darf auch der PI eintragen und zwar über 19.3 Anbaubegutachtung, wenn der verbauer den Sachgemässen einbau bestätigt. So wie bei meiner Gasanlage.

Auszug aus der VD Tüv Merkblatt 750

4.2.1 Verfahrensweise
Erforderlich ist die Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung (§ 41a Abs. 5 StVZO). Diese kann
auch von einer dafür anerkannten Werkstatt oder einem PI durchgeführt und bestätigt worden sein.
Anschließend ist eine Begutachtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO durch den
aaSoP durchzuführen.
4.2.2 Gassystemeinbauprüfung
4.2.2.1 Schwerpunkte für die Gassystemeinbauprüfung
Im Rahmen der Gassystemeinbauprüfung sind folgende Überprüfungen immer durchzuführen:
– Zuordnung des Fahrzeuges zu den vorgelegten Unterlagen,
– Vorhandensein der Einbauvorgaben für die verwendeten Bauteile (§ 41a Abs. 4 StVZO),
– Korrekte Montage der Bauteile,
– Dichtheitsprüfung