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Aber mal zum Thema, einbauen dürfte nicht das Problem sein aber wer stimmt dir die Analge ab? Ich denke mal das keine Gasbude fremd eingebaute Anlagen abstimmt oder? Vom eintragen jetzt einfach mal abgesehen.
Gesendet aus dem großen weiten Handynetz
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Also, ich hab mich vor Jahren auch mal mit dem Thema beschäftigt, weil es auf mich mal zukam, dass ich eine vorhandene Gasanlage aufgrund von Pfusch fast komplett neu einbauen musste (vom bohren der Einblasventile in den Ansaugkrümmer mal abgesehen...).
Der Punkt ist, dass du es als Privatmann nicht DARFST. Der Umgang mit Gasbehältern und -leitungssystemen unterliegt der Gefahrstoffverordnung (wie Benzin übrigens auch), allerdings kommt bei Flüssiggas im Fahrzeug verschärfend hinzu, dass bestimmte Sicherheitskriterien eingehalten werden müssen, die nicht aufs Auto standardisiert sind (im Gegensatz zur herstellereigenen Benzinausrüstung für das jeweilige Fahrzeug). Das bedeutet: Der Einbauer muss über Kenntnisse im Bereich Gefahrenvermeidung etc. im Umgang mit diesen Stoffen und Einbauten in verschiedenste Kraftfahrzeuge geschult sein, und zwar vom Hersteller der Gasanlage selbst, oder einem behördlich anerkannten Schulungsträger. Nicht einmal ein "normal" ausgebildeter KFZ-Mecha(tro)niker darf eine solche Anlage einbauen, sondern nur der, der diese Schulung bekommen und bestanden hat und ein diesbezüglich amtlich bestätigtes Zertifikat hat. Dieses gilt dann obendrein ausschließlich für Anlagen des schulenden Herstellers, und da mitunter sogar nur für bestimmte Anlagenmodelle (z. B. darf ein "normaler" Gasumrüster die LPI-Anlagen nicht einbauen, dafür braucht's wieder 'ne extra Schulung).
Als Privatmann wird man diese Schulung kaum nachweisen können. Da helfen allerlei Schrauberkenntnisse etc. leider gar nichts (was nicht heißen soll, dass nicht mancher ambitionierte Schrauber fähiger ist, als mancher Pfuscher, der sich (leider) Umrüster schimpfen darf - denn das Vorhandensein der Schulung sagt leider nichts über die Fähigkeiten des Umrüsters aus, aber das ist in einer normalen Werkstatt ja auch nicht anders).
Ohne entsprechende Umrüstberechtigung bekommst du schon deswegen die TüV-Abnahme nicht - im Gegenteil, du bekommst die Karre sofort stillgelegt (weil Möglichkeit der illegalen Gefahrstoffbeförderung geschaffen wurde (Gastank)). Und ohne Eintragung hätte man zumindest keinen Versicherungsschutz, bei einem derartigen Schwarz-Einbau ist man dann aber obendrein noch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr dran, wenn's rauskommt.
Ob das die Kostenersparnis dann wett macht???
Obendrein würde ich doch keiner eBay-Gasanlage weiter trauen, als ich deren Teile werfen könnte. Flüssiggasanlagen für ein KFZ bestellt man bei einem der namhaften Hersteller, und zwar entweder bei denen selbst, oder bei deren Deutschland-Importeur, aber doch nicht bei einem 3-2-1-Gringo!
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